Verwaltungsakt, einstufiger Bedeutung

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Verwaltungsakt, einstufiger

Verwaltungsakt, einstufiger Logo #42834Von einem einstufigen Verwaltungsakt (VA) spricht man, wenn für seinen Erlass nur eine Behörde zuständig ist. Das ist der Regelfall. Von einem mehrstufigen Verwaltungsakt spricht man, wenn mehrere Behörden bei dem Erlass mitwirken. Davon ist aber nur auszugehen, wenn die für den Erlass eigentlich zuständige Behörde die Zustimmung der mitwirk...
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